AGB's
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
MEGACOMP Computers GmbH, Herzogenbuchsee
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
MEGACOMP Computers GmbH
1. Anwendungsbereich und Geltung
1.1. MEGACOMP Computers GmbH, nachfolgend «MEGACOMP» genannt, offeriert Kunden und Endkunden, nachfolgend «Kunden» genannt, im Informatik-, Kommunikations- und Technologiebereich ein breites Angebot an Produkten und Dienstleistungen.
1.2. Für den Geschäftsverkehr mit der MEGACOMP gelten ausschliesslich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind auch ohne besondere Bezugnahme für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr aller Kunden mit der MEGACOMP verbindlich. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Form.
1.3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte Regelungszweck möglichst erreicht wird.
2. Bestellung, Lieferung, Übergabe der Produkte und Dienstleistungen
2.1. Bestellungen können telefonisch, elektronisch (z.B. per e-Mail) oder schriftlich (z.B. per Fax) erfolgen.
2.2. Die Lieferung erfolgt in jedem Fall unter Vorbehalt der Verfügbarkeit bzw. Lieferbarkeit der Produkte beim Hersteller.
2.3. Die von MEGACOMP angegebenen Liefertermine sind ohne anders lautende ausdrückliche schriftliche Zusicherung nur als Richtwerte zu betrachten. Die Angabe eines Liefertermins erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Dies gilt insbesondere für den Fall von Lieferverzögerungen, z.B. infolge von Nachschubproblemen beim Hersteller. Sollte sich eine Lieferung über einen von MEGACOMP ausdrücklich schriftlich zugesicherten Liefertermin hinaus verzögern, so kann der Kunde nach Ablauf einer von ihm schriftlich anzusetzenden Zusatzfrist von mindestens zehn Arbeitstagen MEGACOMP in Verzug setzen und nach ungenutztem Ablauf einer angemessenen Nachfrist in der Folge von der betreffenden Bestellung zurücktreten. MEGACOMP haftet für diesen Fall gegenüber dem Kunden nur für den direkten und unmittelbaren Schaden, wenn und soweit der Verzug bzw. die Unmöglichkeit der Lieferung nachweisbar auf eine grobfahrlässige Vertragsverletzung von MEGACOMP zurückzuführen ist.
2.4. Teillieferungen sind zulässig. Unabwendbare Ereignisse wie höhere Gewalt, Streiks usw. berechtigen die MEGACOMP zum Lieferaufschub oder allenfalls zum Rücktritt vom Vertrag.
2.5. Die MEGACOMP wählt die Transportmittel und die Versandart. Verlangt der Käufer abweichendes, trägt er die Mehrkosten.
